Der gemeinsame Bundesausschuss hat die Videotherapie in die Heilmittelrichtlinie aufgenommen. Somit ist diese künftig innerhalb der Regelversorgung möglich, was wir als große Chance für uns und unsere Patienten sehen. Die Rahmenbedingungen müssen in Verträgen festgelegt werden, die sich zur Zeit noch im Schiedsverfahren befinden. Bis zum Zeitpunkt der Einigung muss die Videotherapie leider ausgesetzt werden. Wir freuen uns auf eine baldige Entscheidung in diesem Fall und die daraus entstehenden Möglichkeiten.
Videotherapie zum Beispiel tiergestützt